Fahrtenbedingungen

   Fahrtenbedingungen


Fahrtenbedingungen des Wintersportclubs Goldener Grund 1980 e.V. (WSC)

Nichtmitglieder unterwerfen sich den Satzungen und Ordnungen des WSC

Der WSC ist ein gemeinnütziger Sportverein und veranstaltet seine Trainingsfahrten im Interesse seiner Clubmitglieder und aller an Skisport interessierter Sportfreunde. Mit der Ausrichtung dieser Fahrten wird nicht irgendwelches Gewinnstreben versucht. Wir wollen, dass Sie eine schöne Trainingsfahrt verbringen. Dafür ist Voraussetzung, dass Sie vorher wissen, was Sie von uns erwarten können und wofür wir geradestehen. Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen aufmerksam durch, da sie Inhalt unserer vertraglichen Vereinbarungen sind.

Anmeldung (nur in schriftlicher Form)

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an und erkennen gleichzeitig unsere Fahrtenbedingungen an. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Nur eine frühzeitige Anmeldung ermöglicht eine reibungslose Quartierbestellung und -Reservierung, deshalb kann nur bei fristgerechter Anmeldung die Teilnahme garantiert werden. Die Anmeldung ist über das interaktive Anmeldeformular auf der WSC-Homepage zu tätigen. 

Bezahlung

Mit der Anmeldung ist zugleich eine Anzahlung als Überweisung an die in der Reiseanmeldung genannte Bankverbindung zu leisten. Anmeldungen ohne Anzahlung werden nicht berücksichtigt. Die Höhe der Anzahlung pro Person entnehmen Sie bitte dem WSC-Info. Falls dort keine Angabe gemacht wurde, ist mindestens ein Betrag von 100 EUR pro Person zu leisten. Die Restzahlung ist ohne weitere Aufforderung spätestens zwei Wochen vor Fahrtantritt (Zahlungseingang bei uns) fällig.

Erfolgt die Restzahlung nicht binnen genannter Frist, wird ein Aufpreis in Höhe von 10 % des Reisepreises erhoben.

Bei einer Anmeldung nach Anmeldeschluss kann der Reisepreis nicht gewährleistet werden. In diesem Fall tragen Sie ggf. anfallende Mehrkosten in vollem Umfang.

Rücktritt durch den Fahrtenteilnehmer

Bei einem Rücktritt, gleich aus welchem Grund auch immer, ist eine schriftliche Meldung an Michael Wirsing notwendig. Wird keine Ersatzperson gestellt (nur mit Zustimmung des WSC-Vorstands) so wird die Anzahlung für entstandene Kosten (Reiseunternehmer, Hotel, Telefon, Porto…) verwandt. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser pauschaler Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in Prozent des Gesamtpreises:

Bei Ferienwohnungen, Appartements und Studios

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 100 EUR
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem  22. Tag vor Reiseantritt 80 %

Bei Jugend-Skitrainingsfahrten

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 100 EUR
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 25 %
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
bis zum   7. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem    7. Tag vor Reiseantritt 60 %

Bei allen übrigen Reisen

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 100 EUR
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 40 %
bis zum   7. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem    7. Tag vor Reiseantritt 80 %

Der Nachweis durch den Reisenden, dass dem Veranstalter geringere Kosten entstanden sind, ist möglich.

Nichtantritt der Reise

Eine Rückzahlung des Fahrtpreises ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn ein Reiseteilnehmer die Fahrt nicht antritt oder zu dem festgelegten Abreisetermin oder dem Zielort nicht erscheint oder wenn durch das Fehlen ordnungsmäßiger Reisedokumente eine Ausschließung von der Fahrt erfolgen muss.

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Damit Ihnen keine Kosten entstehen, wenn Sie unverschuldet von einer Fahrt zurücktreten oder ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Entsprechende Anträge sind beim Vorstand erhältlich.

Rücktritt durch den Reiseveranstalter (WSC)

Muss wegen ungenügender Beteiligung oder aus anderen zwingenden Gründen eine Fahrt abgesagt werden, erfolgt die Erstattung der eingezahlten Beträge durch den WSC.

Transport zum Reiseziel/Mitfahrmöglichkeit

Sofern die Fahrt nicht mit dem Bus erfolgt, werden von den Teilnehmern Hin- und Rückfahrt mit eigenen PKW durchgeführt und Nicht-PKW-Besitzer mitgenommen. Von Seiten der Fahrtenleitung wird vor Fahrtbeginn in einer Fahrtenbesprechung die Mitfahrmöglichkeit versucht zu vermitteln. Eine anteilige Fahrtkostenbeteiligung ist eine persönliche Angelegenheit des Einzelnen – aber auch die Voraussetzung für die Mitnahme. Für die reibungslose Abwicklung der Gruppenfahrt (z. B. mit Bus) ist jedoch die Einhaltung der geltenden An- und Abreisetermine unbedingt erforderlich. Bei Busreisen, kann eine Vergütung für die Anreise im eigenen PKW nur dann erfolgen, wenn alle Busplätze besetzt sind.

Skiläuferische Betreuung

Der als Fahrtenleiter eingesetzte DSV-Skilehrer oder Übungsleiter ist ehrenamtlich tätig und hat u. a. die Aufgabe, entsprechend seiner Ausbildung die skiläuferische Betreuung der Reiseteilnehmer, soweit die Gesetze des Gastlandes dies zulassen, zu übernehmen. Keine Verantwortung kann übernommen werden, wenn sich Teilnehmer aus der Gruppe entfernen oder den Anweisungen  nicht Folge leisten. Die Übungsleiter sind sorgfältig ausgewählt (sie müssen alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen), auch wenn sie keine Skilehrer-/Hochtouren- oder ähnliche Prüfung absolviert haben. Ein Rechtsanspruch auf skiläuferische Betreuung, Skiunterricht, Tourenführung u. ä. besteht nicht. Die Teilnahme an örtlichen Skischulen bleibt freigestellt. Wer sich bei Anmeldung nicht für einen Skikurs einträgt, kann an den Mehrkosten bei kurzfristiger Bereitstellung von Skiunterricht beteiligt werden. Teilnehmer an den Jugend-Skitrainingsfahrten müssen bereit sein, sich in die Gemeinschaft der Gruppen einzufügen und die erforderliche Reise- und Hausordnung einzuhalten. Die Fahrtenleiter haben das Recht, Teilnehmer bei mehrfachem, undiszipliniertem Verhalten nach Hause zu schicken. Dies gilt insbesondere bei Alkoholmissbrauch, Drogen o. ä. Für die Kosten hierfür haftet der Verursacher bzw. Erziehungsberechtigte, ebenso für Schäden, die in der Unterkunft, während der Fahrt, oder am Aufenthaltsort verursacht werden.

Haftung

Der WSC tritt bei den Trainingsfahrten lediglich als Vermittler zwischen den Teilnehmern, den Hotels und Liftgesellschaften auf. Jegliche Haftung für Beschädigungen, Unfälle, Verluste oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, insbesondere durch das Beförderungsrisiko tragen die Teilnehmer. Die Haftungsansprüche des Einzelnen gegenüber Dritten bleiben unberührt. Eine Beeinflussung der Fahrten durch höhere Gewalt, Streiks usw. schließt jede Haftung des WSC aus. Nicht vorhersehbare Mehrkosten durch nach der Veröffentlichung der Fahrtenausschreibung eingetretene Umstände gehen zu Lasten der Teilnehmer. Im Interesse der Teilnehmer wird dringend die Absicherung gegen Schäden durch Haftpflicht-, Unfall-, Auslandskranken- und Reisgepäckversicherung empfohlen und jedem persönlich zur Pflicht gemacht. Wir empfehlen den Abschluss der DSV-Skiversicherung.

Unterkünfte

Die Unterkunft erfolgt in den vertraglich verpflichteten Häusern und in den aufgrund dessen zur Verfügung stehenden Zimmern. Ist trotz erfolgter Bestellung und Bestätigung eine vertraglich zugesicherte Unterbringung nicht möglich, kann der Verein dem dadurch Geschädigten nur den Betrag zurück erstatten, der ihm im Wege der Verhandlung oder Rechtstreites durch das jeweilige Unternehmen ersetzt wird. Ein weitergehender Anspruch gegen den Verein wird ausgeschlossen.

Reisedokumente/Devisenbestimmungen

Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein und ist für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und sonstigen Einreisebestimmungen selbst verantwortlich.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Limburg/Lahn.
Share by: